Veranstaltung Baden-Württemberg

Entwaldungsfreie Lieferketten

22.10.2024 10:00 | 22.10.2024 11:30 Uhr
Online
Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) kommt. Was sind die Anforderungen an entwaldungsfreie Lieferketten? Was müssen deutsche Unternehmen jetzt beachten?

Noch bis 31. Dezember 2024 haben deutsche Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten Zeit, um sich auf die neuen Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten einzustellen. Ab dem 1. Juli 2025 sind die Vorschriften auch für kleinere deutsche Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten bindend.

Die EU-Holzhandelsverordnung wird mit Wirkung vom 30. Dezember 2024 aufgehoben. An ihre Stelle tritt die Verordnung (EU) 2023/1115 (Deforestation Regulation/ Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten). 

Mit der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten soll sichergestellt werden, dass für den Anbau von Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz, und Kautschuk, das in der EU auf den Markt gebracht wird, keine Wälder gerodet oder geschädigt werden. Dasselbe gilt für bestimmte daraus hergestellte Produkte. Bitte beachten Sie, dass von dieser Verordnung mehr Holzprodukte als bisher erfasst sind. Die Regelungen gelten auch für Landwirte, Waldbesitzer und Händler in der EU, sobald sie die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen oder exportieren. Prüfen Sie daher, ob Sie von den neuen Vorschriften betroffen sein werden.

Die IHK Hochrhein-Bodensee informiert im gemeinsam mit den baden-württembergischen IHKs organisierten Webinar darüber, wer künftig eine entwaldungsfreie Lieferkette nachweisen muss, welche Anforderungen an den Nachweis gestellt werden und welche Schritte Sie als Unternehmen vor dem 31. Dezember 2024 in die Wege leiten sollten.

Die Teilnahme ist kostenfrei.