Fachkräfteeinwanderungsgesetz: "Blaue Karte EU" in Kraft getreten

Die überarbeitete "Blaue Karte EU" ist im November 2023 in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um einen Aufenthaltstitel für Staatsangehörige eines Landes außerhalb der EU, mit dem sie in der EU eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Mit der Überarbeitung der Karte wurden die Einwanderungsmöglichkeiten neugestaltet und erweitert. So werden zum Beispiel die Gehaltsgrenzen deutlich abgesenkt, der Kreis der Personen ausgedehnt, die Liste der Berufe erweitert, die kurz- und langfristige Mobilität ermöglicht und der Familiennachzug erleichtert. IT-Spezialisten können eine "Blaue Karte EU" auch ohne Abschluss erhalten, wenn sie entsprechende Berufserfahrung haben.

 

Weitere Informationen zur "Blauen Karte EU" finden Sie hier:

BIBB: Anerkennung in Deutschland – Einwanderungen wird erleichtert

Make it in Germany: Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf einen Blick

 

Foto: amh-online.de