Die BetriebssicherheitsVO BetrSichV (2021)
Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der täglichen Arbeit zu gewährleisten. Sie gilt für alle Arbeitgeber.
Dazu gehört
- die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel,
- die Unterweisung der Beschäftigten,
- die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen,
- die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen sowie
- die Regelung von genannten überwachungsbedürftigen Anlagen.
Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV
Der Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Mit einem Beispiel soll die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung aufgezeigt werden.
Anforderungen an Arbeitsmittel
Grundsätze der sicheren Verwendung, der Ergonomie und Schutzmaßnahmen.
Unterweisung von Beschäftigten
Was sind die Mindestanforderung an eine Unterweisung und wie könnte diese dokumentiert werden.
Zusammenarbeit mit Fremdfirmen
Mit einer Regelung zur Arbeit mit Fremdfirmen können Probleme im Vorfeld vermieden werden.
Überwachungsbedürftige Anlagen
Vorgaben für bestimmte Arbeitsmittel und den Prüfvorschriften.
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