Veranstaltung Baden-Württemberg

Web-Seminar: Schritt für Schritt zum Erfolg im In- und Ausland mit nachhaltigen Lieferketten

28.09.2023 11:00 | 28.09.2023 12:00 Uhr
Online
Als Zulieferer eines großen Unternehmens müssen sich auch kleine und mittlere Unternehmen mit den Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz befassen.

Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Betroffen sind laut Gesetz Betriebe mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 01.01.2024 gilt es für Betriebe mit 1.000 Beschäftigten.

KMU sind eigentlich nicht Adressat des deutschen bzw. des kommenden europäischen Gesetzes zur Sorgfaltspflicht. Jedoch sind sie mittelbar von diesem Gesetz betroffen: Viele Handwerksbetriebe sind Teil grenzüberschreitender Lieferketten. Beispielsweise beziehen sie Vorprodukte bzw. Rohstoffe aus dem Ausland oder die Kunden sitzen im Ausland. Als Zulieferer eines großen Unternehmens müssen auch sie sich mit den Themengebieten befassen und diese bewerten. Betriebe sollten sich daher folgende Fragen hinsichtlich des neuen LkSG stellen:

  • Sind wir Lieferant eines großen Unternehmens?
  • Beinhalten diese Verträge mit Großunternehmen bereits Vorgaben zu sozialen oder umweltspezifischen Themen?
  • Gibt es menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken in unserer Lieferkette?
  • Beziehen wir Produkte aus dem Ausland? Wenn ja, werden die Hersteller dieser Produkte hinsichtlich der Arbeitsbedingungen und Einhaltung von Umweltvorgaben etc. geprüft?

Auslandsaktive Betriebe sollten sich außerdem informieren, welche Vorgaben hinsichtlich Nachhaltigkeit es im Zielland zu beachten gilt. Zudem sollten sie bezüglich Fördermöglichkeiten auskunftsfähig sein, für den Fall, dass der ausländische Auftraggeber danach fragt.

Das Web-Seminar ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Für Rückfragen steht Außenwirtschaftsberaterin Katrin Wegele zur Verfügung.


Eine Veranstaltung von Handwerk International Baden WürttembergHORIZONT HANDWERK und dem Enterprise Europe Network.