USA Spezial: Produkthaftungsrecht & Produktzertifizierung in den USA
Die IHKn Südlicher Oberrhein, Hochrhein-Bodensee, Ulm & Reutlingen bieten interessierten Unternehmen die vierteilige Webinarreihe "USA Spezial" an. In jedem Webinar wird ein für die Unternehmen relevantes Thema im Bereich Außenhandel mit den USA beleuchtet.
Ob Entwickler, Hersteller, Zulieferer, Importeur oder Händler – jedes Unternehmen, dessen Ware in die USA geht, sieht sich mit der amerikanischen Produkthaftung konfrontiert. Grundsätzlich gilt: Jedes Glied in der Wertschöpfungskette kann im Schadensfall für die Haftung herangezogen werden – unabhängig davon, wie das Produkt in die USA eingeführt und von wem es verkauft wurde. Immer wieder berichten auch die Medien über Klagen mit teils existenzbedrohenden Ansprüchen gegen ausländische Firmen vor US-Gerichten. Viele Unternehmen sehen daher das Risiko eines Haftungsfalls als großes Hemmnis an, Geschäfte in den USA zu machen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Produktzertifizierung. Viele Produkte müssen bestimmten Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen, bevor sie in den USA verkauft werden dürfen. Zertifizierungen durch anerkannte Prüfstellen wie UL oder branchenspezifische Zulassungen verringern nicht nur das Haftungsrisiko, sondern stärken auch das Vertrauen der Verbraucher. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den erforderlichen Zertifizierungen befassen, können rechtliche Probleme und teure Rückrufe vermeiden.
Hersteller und Exporteure können das wirtschaftliche Haftungsrisiko deutlich senken, wenn sie sowohl die rechtlichen Anforderungen der Produkthaftung als auch die notwendigen Zertifizierungen berücksichtigen. Dies ermöglicht es ihnen, sicher und erfolgreich im US-Markt zu agieren.
Juliane Eichler, LL.M. Director Legal Department von der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in New York beleuchtet in diesem Webinar die Themen Produkthaftungsrecht und Produktzertifizierungen. Teilnehmende erhalten neben wichtigen rechtlichen Informationen auch praktische Tipps zur Risikominimierung.
Frau Eichler ist Volljuristin und zudem als Attorney-at-Law in den Bundesstaaten New York und Texas zugelassen. Seit vielen Jahren unterstützt sie Unternehmen u.a. bei der Klärung von Rechtsthemen, welche die Abwicklung von Geschäften zwischen Deutschland und den USA betreffen.