ESRS-Revision 2025: Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU
Der Fortschrittsbericht der EFRAG Sustainability Reporting Board zeigt konkrete Schritte zur Vereinfachung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), insbesondere zur Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Ziel ist eine Reduktion der Berichtspflichten um über 50 %.
Die wichtigsten Neuerungen:
Vereinfachung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (DWA)
- Top-down-Ansatz vom Geschäftsmodell aus
- Verhältnismäßiger Nachweisaufwand bei offensichtlicher Wesentlichkeit
- Keine automatische Berichtspflicht für alle Datenpunkte eines Standards bei einem wesentlichen Unterthema
Bessere Lesbarkeit und Integration
- Einführung eines optionalen Executive Summary
- Auslagerung granularer Informationen in Anhänge
- Flexiblere Struktur und Reihenfolge der Angaben
Überarbeitung der Mindestangabepflichten (MDR)
- PAT-Angaben (Policies, Actions, Targets) nur bei tatsächlicher Relevanz und Existenz im Unternehmen
- Reduktion redundanter Anforderungen zwischen ESRS 2 und thematischen Standards
Klarere Trennung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Angaben
- „May disclose“-Angaben werden deutlich als unverbindlich gekennzeichnet oder gestrichen
Gezielte Entlastungsmaßnahmen für KMU
- Vereinfachungen bei Wertschöpfungsketten, THG-Emissionen, M&A-Transaktionen
- Berücksichtigung sensibler Informationen und fehlender Daten
- Orientierung an IFRS-Erleichterungen
Stärkere Interoperabilität mit internationalen Standards
- Harmonisierung mit IFRS S1/S2 und ISSB
- Einheitliche Terminologie und Berichtsgrenzen zur Förderung der Vergleichbarkeit
Diese Änderungen sollen Unternehmen dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsleistungen effektiver zu kommunizieren und gleichzeitig den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Auch durch durch Lieferkettenanforderungen gewinnt das Thema für KMU an Bedeutung. Hier bietet der neue freiwillige VSME-Standard eine praxistaugliche Lösung mit modularem Aufbau, um ESG-Anfragen effizient zu beantworten und sich zukunftssicher aufzustellen.Der VSME-Standard bietet mittelständischen Unternehmen einen strukturierten Rahmen, um ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent darzustellen, ohne die umfangreichen Anforderungen der vollständigen ESRS erfüllen zu müssen. Dies ermöglicht eine schrittweise Annäherung an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und erleichtert den Einstieg in die Thematik.
Der überarbeitete ESRS-Entwurf soll bis Ende Juli 2025 vorliegen, mit einer öffentlichen Konsultation im August/September. Die finale Stellungnahme wird bis Ende Oktober erwartet.
Unternehmen, die Unterstützung im Bereich Nachhaltigkeit benötigen, können den Nachhaltigkeits-Check der ZENIT GmbH mit Experte Benno Weißner (benno.weissner@zenit.eu) nutzen.