Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Innenministerium Baden-Württemberg ist bemüht, das Serviceportal in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.een-bw.de 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Diese Website wird aktuell in Hinblick auf Barrierefreiheit überarbeitet. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren schnellstmöglich abzubauen.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.1.2026 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.1.2026 überprüft.

 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an een-bw auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

E-Mail: info@enterprise-europe-bw.de

 

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden:

 

Simone Fischer

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
Fax: 0711 279 3366
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
www.behindertenbeauftragte-bw.de

 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.