Für viele Unternehmen wird nach derzeitigem Stand die einzige langfristig zuverlässig planbare Möglichkeit für eine Einreise zu Bau- und Montagetätigkeiten in das Vereinigte Königreich ein Frontier Workers Permit sein. Die Antragsfrist hierfür läuft am 30.06.2021 ab.
Frontier Workers Permit: Voraussetzungen und Antrag
Wenn Sie und ihre Mitarbeiter vor Ende 2020 mindestens einmal pro Jahr in Großbritannien gearbeitet haben, könnten Sie Anspruch auf eine Grenzgänger-Erlaubnis („Frontier Worker Permit“) haben. Voraussetzung ist, dass Sie und ihre Mitarbeiter nicht in Großbritannien gelebt haben, sondern dort regelmäßig mindestens einmal in 12 Monaten gearbeitet haben. Die Aufenthalte und Tätigkeiten können im Rahmen von Aufträgen für Privat- und für Geschäftskunden stattgefunden haben.
Mit der Antragstellung sind keine Kosten verbunden, die Erlaubnis wird gebührenfrei erteilt.
Mit einer Grenzgänger-Erlaubnis können Sie und Ihre Mitarbeiter weiterhin in Großbritannien tätig werden, ohne dass Sie ein Visum oder andere Einreisegenehmigungen beantragen müssen.
Die Grenzgänger-Erlaubnis muss bis spätestens 30. Juni 2021 online beantragt werden und gilt für 5 Jahre.
Nach Ablauf kann eine Verlängerung beantragt werden, für die ebenfalls weiterhin jährliche Geschäftsaktivität belegt werden muss. Wenn aufgrund von Corona oder anderer Gründe wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft in den letzten 12 Monaten nicht in Großbritannien gearbeitet werden konnte, kann dennoch ein Anspruch auf ein Frontier Worker Permit bestehen.
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